Satzung
RobinAid erhielt am 9. Februar 2009 die offizielle Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anerkennung erfolgte nach Maßgabe der Urkunde über das Stiftungsgeschäft sowie der Satzung auf der Grundlage von § 80 des bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. Wir unterliegen gemäß des Hamburger Stiftungsgesetzes vom 14. Dezember 2005 der Stiftungsaufsicht durch die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg und sind durch das Finanzamt Hamburg - Nord als gemeinnützig anerkannt.
Die Satzung der Stiftung RobinAid finden Sie hier.
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