![]() | Stiftungsanerkennung und Satzung
RobinAid erhielt am 9. Februar 2009 die offizielle Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anerkennung erfolgte nach Maßgabe der Urkunde über das Stiftungsgeschäft und der nachstehend veröffentlichten Satzung auf der Grundlage von § 80 des bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland.
Die RobinAid – Stiftung unterliegt gemäß des Hamburger Stiftungsgesetzes vom 14. Dezember 2005 der Stiftungsaufsicht durch die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Hier finden Sie die Satzung der RobinAid - Stiftung als PDF.
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